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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 13 | Hinterbliebenenversorgung: Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

Das nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlte pauschale, nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessene Sterbegeld ist nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung komme nur für Bezüge in Betracht, die wegen Hilfsbedürftigkeit bewilligt worden seien. Das Sterbegeld wurde im Streitfall jedoch unabhängig davon ausgezahlt, ob anlässlich des Todesfalls tatsächlich Kosten entstanden seien.

Ein beamtenrechtliches Sterbegeld, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. nach dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, ist nicht steuerfrei. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

Die Klägerin war zusammen mit ihren beiden Geschwistern Erbin ihrer verstorbenen Mutter. Diese hatte zuletzt als Ruhestandsbeamtin vom Land Nordrhein-Westfalen eine Pension bezogen. Den Erben stand nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen ein Sterbegeld in Höhe der doppelten Bruttobezüge des Sterbemonats zu. Auf Antrag der Klägerin zahlte das Landesamt NRW das Sterbegeld nach Abzug von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auf das von der Klägerin verwaltete Konto der verstorbenen Mutter. Das Finanzamt sah das Sterb...