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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 14 | Kapitalvermögen: Prokon-Anleger können Verluste aus Tausch von Genussrechten geltend machen

Ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen ist nach einem aktuellen Urteil des FG Münster bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig. Die rechtskräftige Entscheidung ist nicht zuletzt für Anleger des Windkraft-Unternehmen Prokon interessant, die 2014 rund 42 % ihrer Forderungen aus den Genussrechten bei der Umwandlung in eine Genossenschaft verloren haben.

Für Prokon-Anleger ist eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Münster sehr bedeutsam. Überraschenderweise hat uns die Pressestelle des Finanzgerichts mitgeteilt: Es wurde kein Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vielleicht erinnern Sie sich ja noch an den Skandal um die ‘Prokon Regenerative Energien GmbH‘: Das Windkraft-Unternehmen hatte im Januar 2014 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Im Zuge dieses Verfahrens erfolgte eine Umwandlung in eine Genossenschaft. Die Forderungen der mehr als 75.000 Anleger wurden in Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen umgewandelt. Alternativ wurde eine Barauszahlung gewährt. Die Gläubiger verloren rund 42 % ihrer Forderungen...