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OLG Celle Beschluss v. - 3 U 72/21

Gesetze: BeurkG § 17; AktG § 179a

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Notar begeht ungeachtet der Entscheidung des ) keine Pflichtverletzung, wenn er den Urkundsbeteiligten als sichersten Weg die notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses einer GmbH empfiehlt, mit dem die Gesellschafter der Übertragung des Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen Teils davon zustimmen.

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1986 Nr. 35
DB 2021 S. 2284 Nr. 39
ZIP 2021 S. 2077 Nr. 40
PAAAH-92468

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