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NWB Nr. 42 vom Seite 3085

Zum Entwurf einer GmbH mit gebundenem Vermögen

Prof. Dr. Simon Kempny und Prof. Dr. Anne Sanders

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3117Das Konzept des treuhänderischen Unternehmensverständnisses oder Verantwortungseigentums wird öffentlich diskutiert und wurde in die Wahlprogramme von SPD, Grünen und FDP aufgenommen. Interesse kommt von inhabergeführten (Familien-)Unternehmen und von Start-ups, die ein nachhaltig-langfristiges Unternehmensverständnis deutlich machen wollen. Eine akademische Arbeitsgruppe hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung als Sonderform der GmbH (GmbH mit gebundenem Vermögen – GmbH-gebV) vorgelegt. Die neue Rechtsform möchte eine zeit- und kostengünstigere Alternative zu den jetzt verwendeten Konstruktionen im Stiftungs- und GmbH-Recht bieten.

Wie eine GmbH-gebV „funktioniert“

[i]GmbH mit unumkehrbarer VermögensbindungDie GmbH-gebV „funktioniert“ wie eine „normale“ GmbH, doch erlaubt der Entwurf die unumkehrbare Vermögensbindung, die durch Satzungsgestaltung nicht möglich ist. Die GmbH-gebV kann einen gemeinnützigen oder erwerbswirtschaftlichen Zweck verfolgen, jedoch keine reine Vermögensverwaltung. Gesellschafter dürfen weder eine Dividende noch einen Liquidationserlös erhalten. Die Gesellschaft selbst kann Vermögenswerte jedoch veräußern, und Gläubiger ...