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NWB Nr. 42 vom Seite 3099

Testvorlagepflicht für Beschäftigte

Prof. Dr. Ralf Jahn

[i]Voraussetzung für den Zugang zu Betrieben§ 28a Abs. 1 Nr. 2a IfSG bestimmt, dass allgemeine Vorlagepflichten hinsichtlich eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei externen Personen wie auch bei Beschäftigten als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt vorgesehen werden können. Die Gesundheitsministerkonferenz hat am beschlossen, dass auf dieser Rechtsgrundlage Testvorlagepflichten für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht begründet werden können. Auf ein einheitliches Vorgehen für eine Testpflicht von Beschäftigten in Betrieben konnten sich die Länder in der Konferenz allerdings nicht einigen. In Bayern wird die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (v. , BayMBl Nr. 615) dahingehend geändert, dass mit Wirkung v.  in allen Bereichen von 3G/3G plus/2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen müssen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch [i]Simon, NWB 36/2021 S. 2656lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen. Bundesrechtlich besteht nach der CoronaArbSchV weiterhin (bi...