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NWB Nr. 42 vom Seite 3099

Förderzeitraum für Corona-Härtefallhilfen verlängert

[i]Kopplung an den Förderzeitraum der ÜberbrückungshilfenDer Förderzeitraum für Corona-Härtefallhilfen wurde bis zum verlängert (BMWi, Mitteilungen zu Härtefallhilfen, Stand: ). Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung des Bundes (BMWi) mit den Ländern ist erfolgt. Die Laufzeit der Härtefallhilfen wird auch weiterhin an den Förderzeitraum der Überbrückungshilfen gekoppelt. Da der Förderzeitraum der Überbrückungshilfen III und III Plus bis zum läuft, wird auch der Förderzeitraum der Härtefallhilfen, die von den Ländern verwaltet und ausgeschüttet werden, entsprechend verlängert. Seit dem können auch für den Zeitraum Oktober–Ende Dezember 2021 die Härtefallhilfen bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt werden. Die Länder informieren in Kürze in ihren FAQ über das Verfahren und den Bearbeitungsstart.