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OLG Hamm 21.05.2021 I-27 W 25/21, NWB 42/2021 S. 3096

GmbH | Eintragung der Löschung der Firma

Erfolgt eine Löschung der Firma einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit erst nach Anmeldung des Abschlusses der Liquidation (§ 74 Abs. 1 Satz 1 GmbHG), darf das Registergericht nur bei berechtigten Zweifeln an der Vollzugsreife die beantragte Eintragung verweigern. Berechtigte Zweifel löst die Mitteilung der Finanzverwaltung aus, dass eine Steuererklärung noch aussteht, da dann noch unklar ist, ob sich daraus eine [i]Gehrmann, GmbH-Liquidation, infoCenter, NWB BAAAB-54645 Nachforderung oder ein Erstattungsanspruch der Gesellschaft ergibt.

Anmerkung:

Der Senat konnte deshalb im Streitfall auch die Frage offenlassen, ob der Vollzugsreife des Eintragungsantrags Steuernachforderungen jedenfalls dann nicht entgegenstehen, wenn die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat und über kein Vermögen verfügt. Die Gesellschaft verfügte noch über Aktiv- und Passivvermögen; zudem ...