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NWB Nr. 43 vom Seite 3159

Die Beurkundung als sicherster Weg – (k)eine Haftungsfalle für den Notar

Dr. Christian Bosse

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3207Der Bundesgerichtshof (, NWB VAAAH-11050) hatte im sog. Januar-Urteil entschieden, dass § 179a AktG, wonach ein Vertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens verpflichtet, eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf, nicht entsprechend auf die GmbH anwendbar ist. Ungeachtet dieser höchstrichterlichen Entscheidung entschied das Oberlandesgericht Celle (Hinweisbeschluss v.  - 3 U 72/21) kürzlich, dass ein Notar keine Amtspflicht verletzt, wenn er eine Beurkundung der Übertragung des Gesellschaftsvermögens einer GmbH als sichersten Weg empfiehlt.

Der Beschluss zur Veräußerung des gesamten Vermögens einer GmbH

[i]Grundlagenkompetenz der GesellschafterDie Vertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers stößt bei wesentlichen Geschäften und Maßnahmen an ihre Grenzen. Dort beginnt die Grundlagenkompetenz der Gesellschafter. In seinem Januar-Urteil hatte der BGH zwar die entsprechende Anwendung des § 179a AktG auf die GmbH verneint, zugleich aber klargestellt, dass die Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH ein besonders bedeutsames Geschäft ist, zu ...