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NWB Nr. 43 vom

Gewinnausschüttungen der Komplementär-Kapitalgesellschaft an im Ausland ansässige Mitunternehmer

Marcel Ahrensfeld und Dr. Lukas Hilbert

Schüttet eine Komplementär-Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner aus, so sind diese Einnahmen bei den Kommanditisten der Personengesellschaft unter Umständen als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen. Ist dies der Fall, treten spezielle Fragestellungen hinzu, wenn die Beteiligten steuerlich im Ausland ansässig und zudem abkommensrechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Hieran schließt sich die Prüfung an, ob § 50d Abs. 10 EStG anzuwenden ist.

Einnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen II

[i]Kirsch, Sonderbetriebsvermögen (EStG), infoCenter, NWB SAAAB-14452 Sonderbetriebseinnahmen sind nicht nur Vergütungen, die ein Kommanditist für die Überlassung von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen an die Personengesellschaft bezogen hat (Sonderbetriebsvermögen I), sondern auch Einnahmen aus Wirtschaftsgütern, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers dienen (Sonderbetriebsvermögen II).

[i]Beteiligung an Komplementär-Kapitalgesellschaft als Sonder-BV IIIn Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe oder der Einordnung der gesellschaftsrechtlichen Abreden gehört zum Sonderbetriebsvermögen II im Regelfall auch die Beteiligung der Kommanditisten an der Komplementär-Kapitalgesellschaft, mit der Folge, dass die Gewinnausschüttungen dieser Kapitalg...