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Kommentierte Nachricht NWB EV 11/2021 S. 361

Investmentvermögen | An Kryptofondsanteilen wird gearbeitet

Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren ist am in Kraft getreten. Damit kam es auch zu Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch. Beispielsweise wurde die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, elektronische Anteilscheine an Investmentvermögen in der Rechtsform des Sondervermögens zu begeben, die in ein zentrales Register eingetragen werden.

Zur weiteren Förderung des Fondsstandortes Deutschland soll den Anbietern von Investmentfonds nun mit der Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) die Möglichkeit eröffnet werden, auch Kryptofondsanteile zu begeben. Der Verordnungsentwurf kann auf der Website des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden. Die Verbände konnten ihre Stellungnahmen bis zum abgeben. Hier wünscht der deutsche Fondsverband BVI z...