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Finanzgericht Hamburg   v. - 1 K 305/19 EFG 2021 S. 1887 Nr. 22

Gesetze: EStG § 35b ; ErbStG § 9

Einkommensteuer: Keine Gewährung einer Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer trotz schuldloser Überschreitung des Begünstigungszeitraums

Leitsatz

1. § 35b EStG sieht eine Rückrechnung dergestalt vor, dass die der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im aktuellen Veranlagungsjahr oder den vier vorherigen Veranlagungszeiträumen der Erbschaftsteuer unterlegen haben müssen. Dabei haben Einkünfte in dem Zeitpunkt der Erbschaftsteuer unterlegen, in dem die Erbschaftsteuer rechtlich entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung der Erbschaftssteuer, der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Nachlass oder der Zahlung der Erbschaftsteuer kommt es hingegen nicht an.

2. Für die Berechnung des Begünstigungszeitraums im Sinne des § 35b EStG ist es unerheblich, ob der Kläger an der rechtzeitigen Antragstellung schuldlos gehindert war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 31
DStRE 2022 S. 1044 Nr. 17
EFG 2021 S. 1887 Nr. 22
EStB 2022 S. 150 Nr. 4
ErbStB 2021 S. 357 Nr. 12
UVR 2021 S. 367 Nr. 12
NAAAH-93296

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