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NWB Nr. 44 vom

Arbeitsvertragliche Klauseln zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

Prof. Dr. Klaus Olbertz

Unternehmen übernehmen nicht selten die Kosten von Fortbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern, sichern sich aber dagegen ab, dass kostspielig fortgebildete Arbeitnehmer unmittelbar nach vollendeter Fortbildung das Unternehmen verlassen und auf einen entsprechend höherwertigen Arbeitsplatz bei der Konkurrenz wechseln, indem sie mit Arbeitnehmern Vereinbarungen treffen, wonach sich diese zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, sollte das Arbeitsverhältnis vor Erreichen eines bestimmten Zeitpunkts enden. Bei der Gestaltung solcher Rückzahlungsverpflichtungen sollten Arbeitgeber eine gewisse Vorsicht walten lassen.

Prinzipielle Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten

[i]Beachtung gesetzlicher Verbote bei bestimmten PersonengruppenTrotz der mit einer Rückzahlungsverpflichtung für vom Arbeitgeber getragene Fortbildungskosten einhergehenden (mittelbaren) Einschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der betreffenden Arbeitnehmer erachtet die Rechtsprechung solche Rückzahlungsklauseln als prinzipiell zulässig. Lediglich im Hinblick auf bestimmte Personengruppen sind spezielle gesetzliche Verbote zu beachten, die eine Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln nic...