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BMF 14.10.2021 IV C 1 - S 2253/21/10002 :009, NWB 44/2021 S. 3240

Einkommensteuer | Beseitigung der durch die Flutkatastrophe entstandenen Schäden an Baudenkmalen

Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat zu erheblichen Schäden an einer großen Zahl von Baudenkmalen und diesen gleichgestellten Objekten geführt. Mit Schreiben v.  hat das BMF bekannt gegeben, dass in den Fällen der §§ 7i, 10f, 10g und 11b EStG unter bestimmten Voraussetzungen auf die vorherige Abstimmung der Baumaßnahmen zur Beseitigung von Schäden mit den Denkmalschutzbehörden verzichtet werden kann.