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NWB 44/2021 S. 3243

Sozialversicherung | Rechengrößen 2022 beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2022 auf Basis des Referentenentwurfs im Überblick: Die Bezugsgröße West bleibt unverändert bei 3.290 €/mtl. Die Bezugsgröße Ost steigt auf 3.150 €/mtl. (2021: 3.115 €/mtl.). Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West sinkt auf 7.050 €/mtl. (2021: 7.100 €/mtl.) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt auf 6.750 €/mtl. (2021: 6.700 €/mtl.). Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bleibt unverändert bei 64.350 €/jährlich. Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 in der gesetzlichen Krankenversicherung ...