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BPatG Urteil v. - 6 Ni 41/19 (EP), verb. mit 6 Ni 42/19 (EP), verb. mit 6 Ni 43/19 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache – "REDUNDANZ-STRATEGIE-AUSWAHLSCHEMA " – erfinderische Tätigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 671 505 (Streitpatent), das auf die internationale PCT-Anmeldung PCT/IB2004/002930, die am 9. September 2004 eingereicht und am 21. April 2005als WO 2005/036908 A1 offengelegt worden ist, zurückgeht. Das Streitpatent nimmt die Priorität der EP 03022457 vom 7. Oktober 2003 und der US 732745 vom 11. Dezember 2003 in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:170821U6Ni41.19EP.0

Fundstelle(n):
DAAAH-94468

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