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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 26 | Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei Vermietung von Wohnungen einer Seniorenresidenz

Eine GmbH kann nach einem aktuellen Urteil des FG Münster die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, wenn sie Wohnungen in einer Seniorenresidenz vermietet, deren Mieter im Rahmen eines einheitlichen Konzepts Dienstleistungsverträge mit einer Schwestergesellschaft abschließen. Die Erbringung der Serviceleistungen hänge mit der Vermietung untrennbar zusammen. Es liege somit eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit vor.

Das nächste anhängige Verfahren zur Gewerbesteuer betrifft einmal mehr die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 GewStG. Konkret: die Regelung, wonach die erweitere Kürzung nicht beansprucht werden kann, wenn der Grundbesitz ganz oder teilweise dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient.

Das FG Münster hat in erster Instanz geurteilt: Eine GmbH kann die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht in Anspruch nehmen, wenn sie Wohnungen in einer Seniorenresidenz vermietet, deren Mieter im Rahmen eines einheitlichen Konzepts Dienstleistungsverträge mit einer GmbH & Co. KG abschließen, deren Gesellschafterbestand mit dem der GmbH identisch ist. Die Verträge beinhalteten die Reinigung...