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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 27 | Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim trotz drei Jahre dauernder Erbauseinandersetzung

Die großzügige Befreiung für Familienheime bei der ErbSt kann vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen wird. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung setzt dieser Begünstigungstransfer laut FG Düsseldorf nicht voraus, dass die Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt. Das Finanzgericht hat in einem komplexen Fall einen Zeitraum von drei Jahren als unschädlich angesehen.

Bei der Erbschaftsteuer beschäftigt uns wieder einmal die großzügige Steuerbefreiung für Familienheime.

Die Steuerbefreiung beim Erwerb eines Familienheims im Todesfall kann – so wie auch die Erbschaftsteuervergünstigungen beim Erwerb von Betriebsvermögen – vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen übertragen wird.

Das FG Düsseldorf hat jetzt entschieden: Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung setzt dieser Begünstigungstransfer nicht voraus, dass die Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt. Die Richter aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt haben in einem komplexen Fall...