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Kommentierte Nachricht NWB EV 12/2021 S. 431

Asset Deal | Zum Widerruf der Umsatzsteueroption (BFH)

Der Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann widerrufen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch anfechtbar oder noch nach § 164 AO änderbar ist. § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG regelt den Widerruf nicht.

Sachverhalt
Die Klägerin (GmbH) hatte im Jahr 2009 eine Immobilie umsatzsteuerpflichtig erworben. Aufgrund der im Grundstückskaufvertrag erklärten Option zur Umsatzsteuerpflicht schuldete die Klägerin die entsprechende Umsatzsteuer als Leistungsempfängerin (§ 13b Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG) und zog diese als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Nach Sanierung der Immobilie veräußerte die Klägerin im Jahr 2011 eine Teilfläche der Immobilie umsatzsteuerfrei. Im Jahr 2012 vereinbarte die Klägerin mit der Grundstücksverkäuferin in einem notariellen Vertrag, d...