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BBK Nr. 23 vom

Ausweis und Buchungen bei Investmentfonds im Betriebsvermögen

Rüdiger Happe

Die Geldanlage in Fondsanteilen erfreut sich auch im betrieblichen Bereich zunehmender Beliebtheit. Bei der Bilanzierung und Besteuerung gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört u. a. die Bildung von Ausgleichsposten bei thesaurierenden Fonds. Insbesondere im Zusammenhang mit Teilwertabschreibungen stellt sich die Frage, ob diese Ausgleichsposten als Teil der Folgebewertung der Bilanzposition „Wertpapiere“ anzusehen sind.

I. Grundzüge der Fondsbesteuerung ab 2018

Mit dem InvStG 2017 wurde das bis 2017 geltende Transparenzprinzip für Publikums-Investmentfonds aufgegeben. Die Fonds sind seither selbst steuerpflichtig. Auch für die Anleger haben sich die Besteuerungsgrundlagen geändert: Der Besteuerung unterliegen hier die Ausschüttungen, der Gewinn/Verlust aus der Rückgabe oder Veräußerung der Anteile sowie die „Vorabpauschale“.

Um den Steuerabfluss bei der Fondsgesellschaft zu kompensieren, werden die Erträge der Fonds, abhängig von der Art des Fonds, teilweise von der Besteuerung freigestellt.

Eine Vorabpauschale fällt an, wenn der Fonds eine Wertsteigerung gegenüber dem Vorjahr erzielt, soweit diese nicht ausgeschüttet wird. Fü...