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BFH 01.09.2021 III R 18/21, NWB 47/2021 S. 3437

Einkommensteuer | Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar. (2) Es liegt keine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit vor, soweit § 77 EStG seinem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur für Einspruchsverfahren wegen Kindergeldfestsetzungen vorsieht.