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BFH 13.07.2021 I R 63/17, NWB 47/2021 S. 3438

Doppelbesteuerung | Begriff der „Organisation der Vereinten Arbeit“ im DBA Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen

Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA Jugoslawien verwendete Begriff der „Organisation der Vereinten Arbeit“ erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisationen der Vereinten Arbeit sowie steuerpflichtige juristische Personen, die nach 1988 errichtet worden sind. [i]Ritzkat, Doppelbesteuerung, infoCenter, NWB IAAAB-04796 (2) Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur sog. statischen Abkommensauslegung (, BStBl 2016 II S. 326, m. w. N.; v.  - I R 50/14, BStBl 2017 II S. 247) fest, stellt aber klar, dass bei Vorliegen einer sog. Fortgeltungsvereinbarung für die Abkommensauslegung auf den Zeitpunkt des ...