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LSG Baden-Württemberg 13.09.2021 L 8 SB 3672/20, NWB 47/2021 S. 3441

Sozialgerichtliches Verfahren | Abgelehnte Videokonferenz

Ein Anspruch der Beteiligten auf Gestattung der Teilnahme an einem Erörterungstermin per Videokonferenz besteht auch auf deren Antrag nicht. Eine Personalunterdeckung der beteiligten Behörde über einen längeren Zeitraum kann nicht dazu führen, dass sie sich grds. und ohne konkrete, auf den einzelnen Fall bezogene Gründe der Teilnahme an Erörterungsterminen oder mündlichen Verhandlungsterminen verweigert.

Anmerkung:

Die Entscheidung über die Gestattung (vgl. § 110a Abs. 1 SGG) erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Die Kosten- und vor allem Zeitersparnisse der Behörde durch die digitale Teilnahme rechtfertigen in der Abwägung mit dem Interesse des Klägers, der sein Anliegen bisher nicht persönlich vortragen und besprechen konnte, an einer mündlichen Erörterung mit persönlicher Anwesenheit eines Behö...