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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 18

Aufbewahrung von Kleinbetragsrechnungen nach § 14b UStG

Dr. Christian Sterzinger

Das BMF hat zur Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen bei elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen Stellung genommen und den UStAE angepasst.

I. Hintergrund

Werden Rechnungen mithilfe elektronischer oder computergestützten Kassen erteilt, konnte der Unternehmer bisher bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag jeweils 250 € nicht übersteigt, die Tagesendsummenbons aufbewahren. Die dem Unternehmer obliegende Aufbewahrungspflicht für Rechnungen war erfüllt, sofern diese Bons die Gewähr der Vollständigkeit boten und den Namen des Geschäfts, das Ausstellungsdatum und die Tagesendsumme enthielten.

War der Tagesendsummenbon auf Thermopapier ausgedruckt, musste dieser durch einen gesonderten Kopiervorgang auf Papier konserviert werden, damit der Beleg für den gesamten Aufbewahrungszeitraum nach § 14b Abs. 1 UStG lesbar war, weil Thermopapier im Laufe der Zeit verblasst. Das Original brauchte dann nicht mehr aufbewahrt zu werden (Abschnitt 14b Abs. 5 Satz 4 UStAE).

II.

Danach wird Abschnitt 14b.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE wie folgt geändert:

“Soweit der Unternehmer Rechnungen mithilfe elektronischer oder computergestützter Kassensysteme oder Registrierkassen erteilt, ist es hinsichtlich der erteilten Rechnungen im Sinne ...BStBl I S. 1269