Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 23 vom

Die Umsetzung der Kryptowertetransferverordnung

Vanessa Kummer

Die Notwendigkeit der Erarbeitung der Kryptowertetransferverordnung ist BMF-seitig zum einen auf das stetig steigende Interesse an Kryptowerten und -transfers in der Gesellschaft und die damit einhergehende zunehmende Menge an investiertem Kapital zurückzuführen. Zum anderen wird vermutet, dass Kryptowertetransfers eine Rolle bei der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche spielen könnten - dem soll durch die verstärkte Sorgfaltspflichten begegnet werden. Zentrales Element ist die analoge Anwendung der Regelungen der Geldtransferverordnung, die vor allem für Verpflichtete i. S. des § 2 Nr. 1 KryptoWTransferV eine Erhebung, Speicherung und Verifizierung der Informationen bezogen auf den Auftraggeber und/oder den Begünstigten zum Gegenstand haben, so dass eine Rückverfolgung möglich wird und sich die Transparenz bei Kryptowertetransfers verbessert.

I. KryptoWTransferV – Etablierung verstärkter Sorgfaltspflichten

Mit Inkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung am ergeben sich für Verpflichtete i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GWG umfangreiche Sorgfaltspflichten, sofern diese einen Transfer von Kryptowerten durchführen. Krypto...