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IWB 23/2021 S. 923

FG München | Britische „Remittance base“-Besteuerung ist Vorzugsbesteuerung

Macht ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger von seinem ihm nach britischem Steuerrecht zustehenden Wahlrecht Gebrauch, nicht in Großbritannien erzielte Einkünfte auf „remittance basis“ zu versteuern (d. h., nur soweit sie nach Großbritannien überführt wurden), stellt dies eine Vorzugsbesteuerung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG dar.

Hinweis:

Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige und lebte bis 2000 im Inland und seitdem in London. Im Streitjahr 2006 erzielte sie Kapitalerträge, deren Schuldner seine Geschäftsleitung und [i]Das Steuerregime ist eine Vorzugssteuer und insoweit ausreichend klar bestimmbar seinen Sitz nicht im Inland hatte. Das Finanzamt setzte diese bei der Veranlagung zur Einkommensteuer an. Dabei ging es davon aus, dass diese Einkünfte der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG unterlägen und S. 924insbesondere die Steuerbe...