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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 32 | Werbungskosten: Finanzamt muss sich bei strafbarem Facebook-Kommentar an Anwaltskosten beteiligen

Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können nach einem aktuellen Urteil des FG Köln auch dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den (privaten) sozialen Medien eingeleitet wurde. Die strengere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Strafverteidigungskosten sei auf arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Verfahren nicht anwendbar.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt in einem arbeitsrechtlichen oder dienstrechtlichen Verfahren sind grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn die Ursache für das Verfahren im privaten Bereich liegt. – So lässt sich ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Köln zusammenfassen.

Im Streitfall hatte ein Berufssoldat auf seiner privaten Facebook-Seite einen strafrechtlich relevanten Kommentar veröffentlicht. Wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten wurde er von einem Amtsgericht schuldig gesprochen und unter Vorbehalt einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verwarnt. Die Bundeswehr leitete daraufhin ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren ein. Der Soldat habe gleich gegen mehrere Dienstpflichten verst...