Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 34 | Kindergeld: Keine mehraktige einheitliche Erstausbildung zur Volljuristin mit Schwerpunkt Steuerrecht

Absolviert eine Dipl.-Finanzwirtin mit dem Berufswunsch „Finanzrichterin” nach dem dualen Studium bei der Finanzverwaltung ein Jurastudium mit Schwerpunkt Steuerrecht, so handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf nicht um den zweiten Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung. Die Ausbildung zur Dipl.-Finanzwirtin sei keine typische Zwischenstufe zur Erreichung eines weiterführenden Abschlusses, sondern eine eigenständige Basis für einen Beruf.

Auch zum Kindergeld haben wir einen schwebenden Prozess ausgewählt.

Dieser Werdegang dürfte der ein oder anderen Hörerin oder dem ein oder anderen Hörer bekannt vorkommen: Nach dem Abitur absolvierte eine junge Frau nämlich eine dreijährige Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin bei der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen und durfte dabei das schöne Nordkirchen kennenlernen. Nach drei Jahren schloss sie das duale Studium erfolgreich ab. In dem folgenden Wintersemester nahm sie ein Studium zur Volljuristin mit Schwerpunkt Steuerrecht auf. Parallel arbeitet sie Teilzeit im Finanzamt mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit.

Die Eltern haben nur Anspruch auf Kinder...