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Online-Nachricht - Freitag, 17.12.2021

Einkommensteuer | Beitragsrückerstattungen aus Bonusprogrammen (BMF)

Das BMF ändert das Schreiben v. - IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 ().

Das BMF führt u.a. aus:

  • Beitragsrückerstattungen sind z. B. auch Prämienzahlungen nach § 53 SGB V und Bonusleistungen nach § 65a SGB V, soweit diese Bonusleistungen nicht eine Leistung der GKV darstellen.

  • Beitragsrückerstattungen aus Bonusprogrammen sind zu dem Zeitpunkt zu melden, zu dem der Vorteil aus der Bonusleistung dem Grunde nach verfügbar ist (Zufluss).

  • Wird der Vorteil z. B. in Form von Bonuspunkten gewährt, sind diese in Euro umzurechnen und als Beitragsrückerstattung zu melden. Boni für familienversicherte Bonusprogrammteilnehmer sind dem Stammversicherten zuzurechnen.

  • Werden von der GKV im Rahmen eines Bonusprog...

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