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NWB-BB Nr. 1 vom Seite 16

Sind die BWAs Ihrer Mandanten eine „qualifizierte“ Kreditunterlage?

Der BWA-Schnelltest liefert die Antwort

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Kreditgeber fordern von ihren Firmenkunden Unterlagen an, um deren wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Bonitätsprüfung (Rating) beurteilen zu können. Zu diesen Unterlagen gehört regelmäßig auch die Betriebswirtschaftliche Auswertung. Dies gilt für die sog. Erst-Offenlegung beim Bearbeiten eines neuen oder zusätzlichen Kreditwunsches. Es gilt aber auch für die sog. laufende Offenlegung im Rahmen eines bestehenden Kreditverhältnisses. Dabei gehen Kreditgeber immer davon aus, dass ihre Kreditnehmer eine sog. „qualifizierte“ BWA vorlegen. Ob diese wirklich notwendig ist oder ob nicht doch die Standard-BWA ausreichend ist, zeigt Ihnen der BWA-Schnelltest.

I. Qualifizierte BWA!? Das Problem mit dem „vorläufigen Ergebnis“

Wodurch sich eine „qualifizierte“ BWA auszeichnen sollte, dazu gibt es durchaus unterschiedliche Sichtweisen. Allein die Frage nach einer „qualifizierten“ BWA macht aber deutlich: Die normale aus der Finanzbuchhaltung abgeleitete BWA als Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung und Lage eines Unternehmens trifft i. d. R. offensichtlich keine „qualifizierte“ Aussage. Dies macht bereits der Begriff „vorläufiges Ergebnis“ in der Sch...