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NWB Nr. 12 vom Beilage Seite 3

Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer

vom 18. November 1996

Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten*)

Aufgrund des § 86 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und Abs. 4 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 2735), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997) v. (BGBl I S. 1851), erläßt die Bundessteuerberaterkammer nach Beschluß der Satzungsversammlung vom folgende Berufsordnung:

Abschnitt 1: Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 2: Unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Berufsausübung

§ 2 Unabhängigkeit

§ 3 Eigenverantwortlichkeit

§ 4 Gewissenhaftigkeit

§ 5 Sachlichkeit

§ 6 Interessenkollisionen, widerstreitende Interessen

§ 7 Freie Mitarbeiter

§ 8 Mehrfachfunktionen

Abschnitt 3: Verschwiegenheitspflicht

§ 9 Verschwiegenheit

Abschnitt 4: Zulässige und berufswidrige Werbung

§ 10 Grundsätze

§ 11 Anzeigen

§ 12 Praxisbroschüren

§ 13 Mandanteninformationen

§ 14 Aufnahme in Verzeichnisse

§ 15 Praxisschild

§ 16 Geschäftspapiere

§ 17 Werbegeschenke


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*) Anm. d. Schriftl.: Die Berufsordnung ist durch BMF-Schr. v.
   - IV A 4 - S 0897 - 11/97 im wesentlichen nicht
   beanstandet worden und tritt ...