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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 11

Erbvergleich über einen Zugewinn- und Pflichtteilsanspruch

Gestaltungsempfehlungen für die Praxis

Wolf-Dieter Tölle

Streitigkeiten im Erbrecht nehmen zu. Dieses mag mit veränderten gesellschaftlichen Strukturen zusammenhängen, aber auch mit unglücklich formulierten Testamenten und Erbverträgen. Vielen Ehegatten ist nicht bewusst, dass die Verfügungen in ihrem gemeinschaftlichen Testament oftmals der Bindungswirkung nach dem Ableben des Erstversterbenden von ihnen unterliegen. Dieses vereint mit der Tatsache, dass gemeinschaftliche Testamente, insbesondere in der Form des sogenannten „Berliner Testamentes“, in unseren Breitengraden besonders beliebt sind, birgt Konfliktpotenzial. Ein häufiger Streitpunkt sind Zugewinn- und Pflichtteilsansprüche des zweiten Ehegatten nachdem die Witwe oder der Witwer wieder geheiratet hat. Der zweite Ehegatte wird nicht Erbe, da das frühere gemeinschaftliche Testament der Bindungswirkung unterliegt und die Abkömmlinge aus der ersten Ehe bedenkt. Dieser Fall tritt in der Praxis häufig auf und führt dazu, dass der Ehegatte den tatsächlichen rechnerischen Zugewinn und den kleinen Pflichtteil geltend macht. Da die Ansprüche feststehen und dem Grunde nach begründet sind, gibt es häufig Differenzen über die Höhe dieser Ansprüche, insbesonde...