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BFH 28.09.2021 VIII R 18/18, NWB 51/2021 S. 3786

Abgabenordnung | Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen und für hinterzogene Jahreseinkommensteuer

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden Zinsläufe nicht überschneiden. [i]Webel, Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige, Grundlagen, NWB VAAAE-82580 (2) Für den (bedingten) Vorsatz, durch die Nichtangabe von Einkünften in der Jahressteuererklärung eines Vorjahres auch Einkommensteuervorauszahlungen gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO zu hinterziehen, ist grds. erforderlich, dass gegenüber dem Steuerpflichtigen regelmäßig Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden und ihm bekannt ist, dass Einkünf...