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OLG Frankfurt/M. 22.11.2021 28 VA 1/21, NWB 52/2021 S. 3865

Scheidungsverfahren | Zustellung eines Scheidungsantrags per WhatsApp

Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Auslandszustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen.

Anmerkung:

Der Antragsteller begehrt die Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils. Die Antragsgegnerin ist Deutsche, der Antragsteller Kanadier. Die Beteiligten hatten in Kanada geheiratet; dort lag auch ihr letzter gemeinsamer Aufenthaltsort, bevor die Antragsgegnerin nach der Trennung nach Deutschland zurückkehrte. Der Antragsteller trägt vor, er habe bei dem zuständigen kanadischen Gericht die Ehescheidung beantragt. Die Zustellung dieses Scheidungsantrags an die Antragsgegnerin sei mit Genehmigung des zuständigen kanadischen Gerichts – über seine kanadische Bevollmächtigte – über...