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StuB 1/2022 S. 34

Hochwasser: Hinweise für Offenlegungen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) veröffentlicht Hinweise für Unternehmen, die vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen sind. Die durch die Finanzbehörden gewährten Fristverlängerungen führen nicht zu einer Aussetzung der Offenlegungspflicht des § 325 HGB.

Das BfJ führt u. a. hierzu aus:

  • Die gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen gelten grds. auch für Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind.

  • Eine Verlängerung der Fristen für die Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen ist zwar nicht möglich, aber eine Mitteilung von Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, wird im Verfahren berücksichtigt. Es soll dazu konkret erläutert werden, in welchem Umfang das Unternehmen vom Hochwasser betroffen ist und inwieweit das Unternehmen deshalb an der Offenlegung gehindert i...