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BMF 15.12.2021 IV C 6 - S 2138/19/10002 :003, NWB 1/2022 S. 11

Einkommensteuer | Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung

Mit werden die Reinvestitionsfristen für Rücklagen für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) erneut verlängert. Danach verlängern sich die in R 6.6 Abs. 4 Satz 3 bis 6, Abs. 5 Satz 5 und 6 sowie Abs. 7 Satz 3 und 4 EStR geregelten Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung nach Bildung einer Rücklage S. 12nach R 6.6 Abs. 4 EStR jeweils um zwei Jahre, wenn die Rücklage ansonsten am Schluss des nach dem und vor dem endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre. Die genannten Fristen verlängern sich um ein Jahr, wenn die Rücklage am Schluss des nach dem und vor dem endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre. Das Schreiben ersetzt das (BStBl 2021 I S. 102).