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BMF 20.12.2021 IV C 5 - S 2334/19/10010 :003, NWB 1/2022 S. 12

Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2022

Mit Schreiben v.  hat das BMF die ab dem Kalenderjahr 2022 gültigen Sachbezugswerte für die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer bekannt gegeben. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2022 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 3,57 € und für ein Frühstück 1,87 €. Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,00 € anzusetzen.