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OLG Köln 13.10.2021 2 U 23/21, NWB 1/2022 S. 17

Haftung | Hinweispflichten einer Sanierungsberaterin

Ist eine Sanierungsberaterin mit der Beantragung von Fördergeldern, der Erstellung eines Sanierungskonzepts, der Prüfung der Finanzbuchhaltung und der Überwachung des Zahlungsverkehrs beauftragt worden, ist sie auf der Grundlage des Sanierungsberatervertrags – mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (hier des Geschäftsführers) – verpflichtet, auf die Insolvenzreife der Schuldnerin hinzuweisen.

Anmerkung:

Es kommt nicht darauf an, dass im entschiedenen Fall nicht ausdrücklich vereinbart war, dass die Beraterin die Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin prüfen und ein Sanierungskonzept mit IDW S6-Standard erstellen sollte. Denn im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) ergibt sich, dass die Beraterin im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht aus dem Sanierungsberatervertrag aufgrund zu erwartender...