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OLG Hamm 30.09.2021 18 U 74/20, NWB 1/2022 S. 15

Geschäftsbesorgungsvertrag | Vergütung für die Vermittlung von Geschäftskontakten

Die Vermittlung von Geschäftskontakten ohne Förderung konkreter Geschäftsabschlüsse kann Gegenstand eines Geschäftsbesorgungsvertrags sein. Fehlt es an einer vereinbarten, taxmäßigen oder üblichen Vergütung, ergibt sich eine etwaige Vergütung des Dienstverpflichteten im Wege ergänzender Vertragsauslegung.

Anmerkung:

Gestritten wurde um die Vergütung für die Vermittlung eines Geschäftskontakts betreffend die Lieferung oder den Ankauf von chemischen Rohstoffen aus der Volksrepublik China. Da im vorliegenden Fall kein dispositives Recht herangezogen werden konnte, war der hypothetische Parteiwille die Grundlage für die Ergänzung des Vertragsinhalts. Den wechselseitigen Vertragsentwürfen lassen sich nach Ansicht des Gerichts Anhaltspunkte für den hypothetischen Parteiwillen der Parteien hinsich...