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EuGH 09.09.2021 Rs. C-107/19, NWB 1/2022 S. 15

Arbeitszeitrichtlinie | Pausen mit Präsenzpflicht als Arbeitszeit?

Pausenzeit, in der ein Arbeitnehmer binnen zwei Minuten einsatzbereit sein muss, sind als Arbeitszeit anzusehen, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände ergibt, dass die dem Arbeitnehmer während dieser Ruhepause auferlegten Einschränkungen von solcher Art sind, dass sie objektiv gesehen ganz erheblich seine Möglichkeit beschränken, die Zeit, in der seine beruflichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, frei zu gestalten und sie seinen eigenen Interessen zu widmen.

Anmerkung:

Die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) ist lediglich dafür maßgeblich, ob fragliche Zeiten überhaupt als Arbeitszeit anzusehen sind oder ob es sich um Ruhezeit handelt. Die Beschränkungen der Möglichkeiten zur freien [i]Zu flexibler Arbeitszeit Seel, NWB 46/2018 S. 3395Gestaltung ...