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BGH 12.10.2021 VI ZR 489/19, NWB 1/2022 S. 16

DSGVO | Zulässige Datenverarbeitung durch JAMEDA

Ärzte haben kein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO) auf dem Ärztebewertungsportal „JAMEDA“, da die Verarbeitung ihrer Daten in einem unter Verwendung von Daten aus allgemein zugänglichen Quellen erstellten Basisprofil nicht unrechtmäßig erfolgt.

Anmerkung:

Mit dem Portalbetrieb und der damit verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten verfolgt die Betreiberin des Bewertungsportals berechtigte Interessen, die durch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sowie die unternehmerische Freiheit geschützt sind. Zwar ist im Rahmen der Abwägung der nach den konkreten Umständen des Einzelfalls gegenüberstehenden Rechte und Interessen auch in den Blick zu nehmen, ob die Betreiberin als „neutrale Informationsmittlerin“ agiert. Hieraus folgt aber kein strenges Ge...