Eilantrag mangels hinreichender Antragsbegründung erfolglos - unzureichender Vortrag zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags
Gesetze: § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Instanzenzug: AG Bamberg Az: 192 UR II 769/16 Beschluss
Gründe
1Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
2Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20211222.2bvq010321
Fundstelle(n):
YAAAI-01300