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Steuern mobil Nr. 1 vom 01.01.2022

Drei erfreuliche FG-Urteile zu Gunsten der Steuerzahler

Wir informieren Sie über drei erfreuliche FG-Urteile, die zu Gunsten der Steuerzahler ergangen sind. Das FG Sachsen hat bei einer Erzieherin die Kosten bis 1.250 € anerkannt, weil in der Kita kein Büroarbeitsplatz zur Verfügung stand. Das FG München hat bei der Vermietung einzelner Räume in der Wohnung des beherrschenden Gesellschafters an die Gesellschaft eine vGA verneint. Und das FG München hat bei einer Pliates-Trainerin die Kosten für einen Trainingsraum in voller Höhe anerkannt.

Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.

Rund um das häusliche Arbeitszimmer möchten wir Sie auf mehrere lohnenswerte Finanzgerichtsentscheidungen kurz hinweisen. So hat das Sächsische FG bei einer angestellten Erzieherin die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten anerkannt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Erzieherin kann die anteiligen Raumkosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.250 € abziehen, weil ihr für bestimmte Tätigkeiten in der Kindertagesstätte kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Entscheidend w...