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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 7 Sa 284/19

Gesetze: BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; GRCh Art. 31 Abs. 2; RL 2003/88/EG Art. 7; TVöD § 26 Abs. 2 Buchst. a

Leitsatz

Leitsatz:

Urlaubsansprüche langandauernd erkrankter Arbeitnehmer erlöschen auch dann mit dem 31. März des zweiten Folgejahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit nicht auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hingewiesen hat (vgl. ).

Fundstelle(n):
YAAAI-01407

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