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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 Sa 59/20

Gesetze: BUrlG § 7 Abs. 3; SGB IX § 208 Abs. 1; SGB IX § 208 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Solange der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers hat, besteht für ihn keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer - gleichsam prophylaktisch - auf einen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen hinzuweisen.

Fundstelle(n):
SAAAI-01409

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