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BFH 28.09.2021 VIII R 2/19, NWB 2/2022 S. 78

Einkommensteuer | Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht und ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt. [i]Vanheiden, Außerordentliche Einkünfte, infoCenter, NWB IAAAB-04770 (2) Etwas anderes gilt nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann, wenn die rechtsirrige Gewährung der Vergünstigung in dem früheren Bescheid für den Steuerpflichtigen angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und wegen des Fehlens eines Hinweises des Finanzamts nicht erkennbar war.