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NWB Nr. 3 vom Seite 141

Behandlung von Gutscheinen in der neuen Verwaltungspraxis

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 187Das Bundessozialgericht (, NWB NAAAH-86262) hat im Jahr 2021 entschieden, dass das Arbeitsentgelt grds. alle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden geldwerten Vorteile umfasst und damit auch Tankgutscheine, sofern diese nicht zusätzlich zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt gewährt werden. Das Zusätzlichkeitserfordernis wurde von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung unter Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung neu definiert und ist in der Entgeltabrechnung 2022 zu berücksichtigen.

Kernaussagen des BSG zu Tankgutscheinen

[i]Ersatz für vorherigen Entgeltverzicht ist keine „zusätzliche“ LeistungTankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag, die als neue Gehaltsanteile anstelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Nicht zusätzlich sind Arbeitgeberleistungen, die kausal mit der Beschäftigung verknüpft sind, indem sie fester Bestandteil der Entgeltvereinbarung und somit des aus der Beschäftigung resultierenden Entgeltanspruchs werden.

[i]Kein SachbezugscharakterFür den Sachbezugscharakter ist der Rechtsgrund der Zuwendung maßgebend. Eine Sachzuwendung liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber na...