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IWB Nr. 2 vom Seite 61

Beihilferecht 2021 im Überblick

Die wichtigsten Entwicklungen auf europäischer Ebene

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nina Vogel

Beihilferechtlich zeigte sich das Jahr 2021 ereignisreich. Ungeachtet der über 650 Beschlüsse der EU-Kommission zu Hilfen in der Pandemie, stand der EuGH im Mittelpunkt der Entwicklungen. Er hatte Gelegenheit, grundsätzliche Aspekte des Beihilferechts weiter zu prägen und zu präzisieren. Der nachfolgende Beitrag zeigt diese auf und ordnet sie in ihrer Bedeutung ein.

Kernaussagen
  • Die sehr weite Auslegung des Beihilfebegriffs wurde vom EuGH in der Rechtssache „World Duty Free“ bestätigt.

  • Progressive Steuersätze stellen ein wesensimmanentes Gestaltungselement des Steuerrechts dar; der EU-Kommission ist es verwehrt, einen fiktiven linearen Steuersatz als Referenzrahmen heranzuziehen. Es bleibt bei den tatsächlichen Steuernormen der Mitgliedstaaten.

  • Die EU-Kommission hat die Befugnis, jede steuerliche Norm beihilferechtlich zu überprüfen; die Prüfung von Steuervorbescheiden stellt keinen Eingriff in die Steuerautonomie der Mitgliedstaaten dar.