Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 38 vom Seite 2931

Die ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge - Übertragungsverträge zwischen Familienangehörigen

Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Eberhard Kalbfleisch, Frankfurt

Unter dem Stichwort ”vorweggenommene Erbfolge” werden im Zivil- wie im Steuerrecht Lebenssachverhalte zusammengefaßt, die die Übertragung von Vermögenswerten von einer Generation auf die nächstfolgende zum Inhalt haben. Regelmäßig erfolgen die Vermögensumschichtungen dabei auf der Grundlage von Übergabeverträgen, durch die das zu übertragende Vermögen von Angehörigen der älteren Generation (in der Regel die Eltern) zu deren Lebzeiten auf Angehörige der jüngeren Generation (in der Regel die Kinder) übertragen wird. Der XI. Senat des BFH hat sich in drei Entscheidungen vom und mit der ertragsteuerlichen Behandlung solcher Übergabeverträge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge befaßt.

In allen drei zu entscheidenden Fällen hatte die Eltern-Generation Grundvermögen auf eines von mehreren Kindern übertragen, diese Übertragung aber jeweils an bestimmte Verpflichtungen geknüpft. Kernpunkt der Problematik war dabei jeweils die Frage, ob und in welchem Umfang derartige Übertragungsgeschäfte als (teil-)entgeltlich zu qualifizieren sind und - als Konsequenz hieraus - ob und inwieweit den Empfängern der zu übertragenden Vermögensgegenstände hierfür Anscha...