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NWB 5/2022 S. 301

Versicherungsaufsicht | Deutsche Steuerberater-Versicherung darf Geschäftsbetrieb nicht fortsetzen

Die BaFin hat die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG mit Bescheid v.  widerrufen (vgl. § 234f Abs. 4 Satz 2 VAG). Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war. Der Bescheid ist mit Ablauf des bestandskräftig geworden. Die Pensionskasse darf keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen (§ 304 Abs. 5 VAG).