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Online-Nachricht - Donnerstag, 03.02.2022

Corona | Überbrückungshilfe IV für freiwillige Geschäftsschließung verlängert (BMWi)

Auch im Februar 2022 beeinträchtigen freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre.

Das BMWi führt zur Sonderregel für die Monate Januar und Februar 2022 im FAQ aus:

  • Freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, weil eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, infolge von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre, schließen die Annahme eines Corona-bedingten Umsatzeinbruchs nicht aus und beeinträchtigen die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht.

  • Der Antragsteller hat die wirtschaftlichen Beweggründe de...

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